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  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Hausmeisterservice Hippe
  Gerichtsstand 01.12.2012
  1. Geltungsbereich
  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle 
  Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Hausmeisterservice Hippe – 
  nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – 
  nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen 
  bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen 
  widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
  2. Vertragsgegenstand
  2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der 
  spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von 
  den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
  2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der 
  Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen 
  Verpflichtungen frei.
  2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 
  3. Zustandekommen des Vertrages
  3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines 
  Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den 
  Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages 
  (Angebot) zwei Wochen gebunden. 
  3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im 
  schriftlichen Auftrag beschrieben. 
  4. Vertragsdauer und Kündigung
  4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist 
  von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
  4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund 
  liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander 
  folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist 
  nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall 
  gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf 
  Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
  5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
  5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die 
  detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
  5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das 
  Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag 
  einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die 
  Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
  5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags 
  tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in 
  Kenntnis zu setzen.
  5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften 
  und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät 
  oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes 
  vereinbart.
  Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner 
  bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von 
  Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen 
  reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher 
  Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt 
  eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen 
  Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung 
  bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. 
  Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, 
  kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger 
  Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der 
  Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
  Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen 
  vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden 
  in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend 
  diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
  6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis 
  nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis 
  monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere 
  Rechnungsstellung vereinbart ist.
  6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, 
  insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung 
  zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen 
  durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
  6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden 
  Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
  6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht 
  innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der 
  Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen 
  betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
  7. Haftung
  7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit 
  nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt 
  verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister 
  ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der 
  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der 
  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die 
  leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 
  vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der 
  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das 
  Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in 
  demselben Umfang.
  7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf 
  Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und 
  den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem 
  Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder 
  Unmöglichkeit.
  8. Gerichtsstand
  Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches 
  Recht.
  Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in 
  einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche 
  Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
  9. Salvatorische Klausel
  Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die 
  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt 
  auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber 
  wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine 
  Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien 
  am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht 
  zuwider läuft.
  Hausmeister Service Hippe GbR
  Inh. Bernd Hippe
  Mühlsdorfer Weg 17
  01257 Dresden
 
  
 
   
 
 