Allgemeine Geschäftsbedingungen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Hausmeisterservice Hippe
Gerichtsstand 01.12.2012
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Hausmeisterservice Hippe –
nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner –
nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen
bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen
widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der
spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von
den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der
Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen
Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines
Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den
Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages
(Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist
von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund
liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander
folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall
gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die
detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das
Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag
einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die
Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags
tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in
Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften
und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät
oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes
vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner
bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von
Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen
reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher
Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt
eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung
bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung,
kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger
Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der
Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden
in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis
nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis
monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere
Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis,
insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung
zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen
durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden
Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht
innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der
Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen
betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in
demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und
den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches
Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in
einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt
auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber
wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien
am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.
Hausmeister Service Hippe GbR
Inh. Bernd Hippe
Mühlsdorfer Weg 17
01257 Dresden